Halteverbot? Uns doch egal …

Es ist nur ein eingeschränktes, aber es ist ein Halteverbot. In Rottweil ignorieren allerdings unzählige Verkehrsteilnehmer diese Beschilderung in einer Straße in der Mittelstadt. Die Stadtverwaltung schaut jetzt genauer hin und will Verwarnungen aussprechen.
Bockige Parkende: Die sind aktuell in der Dammstraße zu beobachten, die die Heer- mit der Königstraße verbindet. Diese fungiert in diesen Tagen als Umleitungsstrecke für einen gesperrten Bereich auf Höhe des Moker-Areals. Dort befindet sich eine Baustelle, dort ist die Straße wegen Kanalsanierungen durch die ENRW Stadtentwässerung vollständig für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Verkehrsteilnehmer – auch die Busse – fahren deshalb durch die Dammstraße. Doch dort stehen beidseitig mit kleinen Lücken Autos. Dort kann der Verkehr sonst lediglich einspurig fließen – allenfalls Mutige oder Rücksichtslose drängeln sich aneinander vorbei, andere warten.
Weil es eng zugeht, hat die Stadtverwaltung für eine Seite dieser Dammstraße ein eingeschränktes Halteverbot erlassen. Das bedeutet:

Im eingeschränkten Halteverbot darf man kurz halten (bis zu 3 Minuten), aber nicht parken. Der Unterschied zwischen Halten und Parken ist entscheidend:
Halten: Bis zu 3 Minuten anhalten ist erlaubt, zum Beispiel um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen oder kurz etwas zu laden/entladen.
Parken: Länger als 3 Minuten stehen oder das Fahrzeug verlassen (ohne es im Blick zu behalten) ist verboten.
Typische Einsatzbereiche: Eingeschränkte Haltverbote findet man häufig in engen Straßen, vor Einfahrten, an Bushaltestellen oder in Bereichen, wo der Verkehrsfluss nicht komplett blockiert werden soll, aber kurzes Anhalten toleriert wird. Dieses Verbot wird häufig auch vor Geschäften oder öffentlichen Gebäuden verwendet, wo kurzzeitiges Halten für Einkaufszwecke möglich sein soll, ohne den Verkehrsfluss zu stören.
Unterschied zum absoluten Halteverbot: Das absolute Halteverbot (rundes Schild mit rotem Rand und rotem Kreuz auf blauem Grund) ist strenger – dort ist selbst kurzes Halten nicht erlaubt.
Bußgeld: Wer im eingeschränkten Halteverbot parkt, muss mit einem Bußgeld rechnen, das je nach Dauer und Behinderung anderer zwischen 25 und 70 Euro liegen kann.
Dieses Halteverbot wird in der Dammstraße allerdings geflissentlich ignoriert. Manche machen es richtig, stellen ihren Wagen ab, kaufen eben mal beim dortigen Metzger ein und fahren nach so etwas wie drei Minuten wieder weiter. Andere kümmern sich nicht um die Beschilderung. Auffallend: Einige davon stammen aus Nachbarlandkreisen.

Stadt will genauer hinschauen
Die Stadtverwaltung Rottweil bestätigt der NRWZ auf Nachfrage: „Aufgrund einer Sperrung in der Heerstraße muss der Verkehr einschließlich des Busverkehrs über die Dammstraße umgeleitet werden. Um den Verkehrsfluss zu gewährleisten, wurde ein halbseitiges eingeschränktes Parkverbot erlassen.“ Das erklärt ein Sprecher der Stadt. Die aktuelle verkehrsrechtliche Anordnung sei bis zum 5. Dezember befristet. Eine Verlängerung sei bislang noch nicht beantragt worden.
Und? Geht die Stadt gegen die vielen Parkenden vor oder eher nicht? „Ja, das tut sie“, sagt der Sprecher der Verwaltung. Der Vollzugsdienst überwache die verkehrsrechtlichen Anordnungen im Zuge seiner Touren und stelle gegebenenfalls Verwarnungen aus. „Man muss also jederzeit mit einem Strafzettel rechnen“, so die Stadt. Und: „Wir werden aufgrund der offensichtlich wiederholten Missachtung des Halteverbots unser Augenmerk noch stärker auf diesen Abschnitt der Dammstraße richten.“